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Planungssicherheit: Grunderwerbsteuer bei Objektgesellschaften

Bisher konnte die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien dadurch vermieden werden, dass der Käufer 94,9 Prozent der Kapitalanteile an der Objektgesellschaft (Eigentümer der Immobilie) übernimmt und 5,1 Prozent der Kapitalanteile für 5 Jahre beim Verkäufer verbleibt.

 

Diese Regelung ist dem Gesetzgeber schon lange ein Dorn im Auge, weshalb aus dem Finanzministerium der Ruf nach Abschaffung dieser „Vergünstigung“ immer lauter wurde.

 

Die Immobilienbranche konnte sich jedoch mit dem Vorschlag einer Abänderung der Regelung durchsetzen, und somit wurde unsere Auffassung bestätigt, dass es nicht zu einer Abschaffung dieser Steuerregelung kommt.

 

Künftig soll (ab 2019) gelten: die Behaltefrist wird auf 10 Jahre verlängert und der Kapitalanteil auf 10 Prozent erhöht.

 

Damit ist gewährleistet, dass zukünftig 90 Prozent der Grunderwerbsteuer durch Übernahme der Anteile in Höhe von 90 Prozent an einer Immobilien-Objektgesellschaft vermieden werden kann.

 

Diese Planungssicherheit ist besonders für Immobilieninvestoren und Finanzierungen von gewerblichen Immobilien über Immobilien-Leasing von Bedeutung.

 

  

Wir informieren und beraten in dieser Angelegenheit gerne.