Verhaltenskodex der DF Deutsche Unternehmensfinanzierung GmbH

 

Präambel

 

Die DF Deutsche Unternehmensfinanzierung GmbH, Düsseldorf, (künftig: „DF“), ihre Partner und Mitarbeiter unterwerfen sich mit ihren Dienstleistungen im Bezug auf Qualität und Transparenz dem nachfolgenden Verhaltenskodex. Er ist angelehnt an die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, die u.a. die Rechte der Dienstleistungsempfänger und die Dienstleistungsqualität stärken soll.

 

§ 1 Anwendungsbereich

 

Diese Grundsätze gelten für alle Partner und Mitarbeiter von DF („Berater“ genannt).

 

§ 2 Berufsausübung

 

Der Berater übt seine Tätigkeit eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Er übernimmt nur Aufträge, wenn er über die dafür erforderliche Kompetenz und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen kann. Aufträge, die rechtswidrige oder unlautere Handlungen erfordern, werden abgelehnt oder nicht ausgeführt. Der Berater unterrichtet den Auftraggeber über alle für die Zusammenarbeit wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen. Diese Informationspflicht gilt ebenfalls bei Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften und weiteren Formen beruflicher Zusammenarbeit.

 

§ 3 Verschwiegenheit

 

Der Berater ist zur Verschwiegenheit über betriebliche Interna des Auftraggebers verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis offengelegt werden müssen. Mitarbeiter und sonstige Dritte, die bei einer Tätigkeit mitwirken, werden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers dürfen nicht unbefugt verwertet werden.

 

Der Berater trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Beratungsergebnisse des Auftraggebers erhalten.

 

§ 4 Interessenkollision

 

Der Berater führt die Beratung unvoreingenommen und objektiv durch; dies schließt insbesondere Gefälligkeitsgutachten aus.

 

Er nimmt von Dritten für sich oder andere keine finanziellen oder materiellen Zuwendungen - etwa Provisionen - an, die seine Unabhängigkeit gefährden und dem Auftraggeber nicht bekannt sind.

 

Der Berater darf nicht tätig werden, wenn er einen oder mehrere andere Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse berät. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die Auftraggeber damit einverstanden sind.

 

Es werden keine Mitarbeiter des Auftraggebers abgeworben.

 

§ 5 Fremde Vermögenswerte

 

Anvertraute fremde Vermögenswerte werden mit besonderer Sorgfalt behandelt.

 

§ 6 Werbung

 

Werbung darf nicht unlauter und insbesondere nicht irreführend sein. Namentliche Hinweise auf Referenzen sind nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.

 

§ 7 Honorar

 

DF berechnet Honorare, die im angemessenen Verhältnis zur Leistung oder zum Ergebnis stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten abgestimmt worden sind.

 

§ 8 Weiterbildung

 

Der Berater bildet sich in dem Maße fachlich fort, um die zu seiner Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen zu erhalten und weiterzuentwickeln.